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   BGH, 04.09.2017 - IV ZR 365/16   

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https://dejure.org/2017,34798
BGH, 04.09.2017 - IV ZR 365/16 (https://dejure.org/2017,34798)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2017 - IV ZR 365/16 (https://dejure.org/2017,34798)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2017 - IV ZR 365/16 (https://dejure.org/2017,34798)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts einer erhobenen Klage gegen den Haftpflichtversicherer einer Treuhandgesellschaft; Maßgeblichkeit der zur Insolvenztabelle angemeldete Hauptforderung auf Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Streitwerts einer erhobenen Klage gegen den Haftpflichtversicherer einer Treuhandgesellschaft; Maßgeblichkeit der zur Insolvenztabelle angemeldete Hauptforderung auf Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 3 S. 2
    Bestimmung des Streitwerts einer erhobenen Klage gegen den Haftpflichtversicherer einer Treuhandgesellschaft; Maßgeblichkeit der zur Insolvenztabelle angemeldete Hauptforderung auf Schadensersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 354/15

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich Übersteigens des

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - IV ZR 365/16
    Ihr sind die nach der Behauptung des Klägers im Haftpflichtprozess entstandenen Kosten (455,07 EUR und 1.200,68 EUR) hinzuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74, VersR 1976, 477 unter I [juris Rn. 34]; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - IV ZR 354/15, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Die weiteren gegen die Insolvenzschuldnerin erhobenen Nebenforderungen wirken sich auf den Streitwert nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 aaO).

  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - IV ZR 365/16
    Ihr sind die nach der Behauptung des Klägers im Haftpflichtprozess entstandenen Kosten (455,07 EUR und 1.200,68 EUR) hinzuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74, VersR 1976, 477 unter I [juris Rn. 34]; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - IV ZR 354/15, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 376/12

    Gehörsrüge gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - IV ZR 365/16
    Auf seine allein gegen die Streitwertfestsetzung gerichtete Gegenvorstellung, welche innerhalb der analog geltenden Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt und mithin zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - XI ZR 376/12 juris Rn. 2 m. w. N.), war die Streitwertfestsetzung wie aus dem Tenor ersichtlich zu ändern.
  • BGH, 10.02.2021 - IV ZR 184/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Anfechtung der

    Auf seine allein gegen die Streitwertfestsetzung gerichtete Gegenvorstellung, welche innerhalb der analog geltenden Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt wurde und auch im Übrigen zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2017 - IV ZR 365/16, juris Rn. 1 m.w.N.), war die Streitwertfestsetzung wie aus dem Tenor ersichtlich zu ändern.
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